Amts- & Diensthaftpflicht

 

Sind Sie Richter, Beamte, Angestellte oder Arbeiter im öffentlichen Dienst, Zeit- und Berufssoldat?

Dann brauchen Sie eine Amts- und Diensthaftpflicht

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  • Amts-Haftplichtversicherung

Die Amts-Haftpflichtversicherung prüft und reguliert Schadenersatzansprüche von Dritten, die durch die berufliche Tätigkeit des Bediensteten verursacht wurde.

  • Dienst-Haftpflichtversicherung

Die Dienst-Haftpflichtversicherung umfasst Ersatzansprüche des Dienstherrn/Arbeitgebers wegen ihm unmittelbar zugefügter Vermögensschäden.

Voraussetzung für beide Versicherungen ist die Haftung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder wenn der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt.