Fahrzeuge Unfall & Pannenhilfe

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  • Schutzbrief

Pannen- und Unfallhilfe am Schadensort.

Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, Bergen oder Abschleppen des Fahrzeuges nach einer Panne oder einem Unfall. Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall.

Den Schutzbrief gibt es in zwei Varianten. Zum einen kann der Schutzbrief zu der Kraftfahrt Haftpflichtversicherung abgesichert werden, zum anderen können Sie ihn mit umfassenderen Leistungen als eigenständigen Vertrag separat abschließen. 

  • Insassenunfall

Mit der Insassenunfallversicherungen sichern Sie sich und Ihre Mitfahrer im Schadenfall unabhängig von der Schuldfrage ab. 

  • Fahrerunfall

Fahrzeuginsassen können bei Unfällen ihre Schadensersatzansprüche an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters stellen, egal ob der Fahrer den Unfall verschuldet hat oder nicht. Einer bleibt mit seinem persönlichen Schaden nach einem Unfall allerdings auf der Strecke: der Fahrer. Sofern er selbst den Schaden verursacht hat oder kein Schädiger feststellbar ist, kann er nicht mit einer Entschädigung rechnen.
Mit der Fahrer-Unfallversicherung können Sie diese Versicherungslücke sinnvoll und preiswert schließen. Der Fahrer erhält dann Entschädigungsleistungen für Personenschäden, die durch selbst- bzw. teilverschuldete Unfälle, durch unbekannten Schädiger oder durch Unfälle aufgrund höherer Gewalt entstanden sind. Dabei gehen Leistungen anderer wie z.B. Unfallgegner, Sozialversicherungsträger oder Krankenkassen vor.

  • Mallorcadeckung

Bei einigen Kfz-Versicherern wird eine kostenlose Mallorcadeckung angeboten. Der Begriff entstand, als in den letzten Jahren der Tourismus ohne eigenen Wagen gerade auf Mallorca boomte. Die Folge: Im großen Umfang wurden Fahrzeuge im Ausland gemietet. Diese Fahrzeuge hatten und haben aber keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Die beispielsweise in Spanien geltenden Mindestdeckungssummen sind meist unzureichend. Die Mallorcadeckung gleicht diesen Unterschied aus. Man kann aber auch einen Führerschein besitzen, der zum Führen eines Kraftfahrzeugs berechtigt. Das heißt aber noch nicht, dass man deswegen ein Kfz haben muss oder das Fahrzeug auf eigenen Namen versichert ist. Personen, die einen Führerschein haben, in Deutschland jedoch keine Kfz-Versicherung auf ihren Namen haben und beabsichtigen im Ausland ein Fahrzeug zu mieten, sollten die Mallorcadeckung über ihre Privathaftpflicht absichern.

  • Sportboot-Insassen-Unfallversicherung

Invaliditäts- und Todesfallschutz für alle berechtigten Personen an Bord.

Schließlich darf auch das Unfallrisiko nicht unterschätz werden. Zu oft werden Segler und Motorbootfahrer oder Insassen schwer verletzt, und für manche hat ein Unfall auf dem Wasser eine lebenslange Invalidität zur Folge.

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